Zahnärztlicher Notdienst für:
• gesetzlich krankenversicherte Patienten (Primär- und
Ersatzkassen)
• privat krankenversicherte Patienten Selbstzahler
Vorausetzungen:
• Krankenversicherungskarte oder anderer Nachweis der
Versicherung
• Sollte keine Krankenversicherung bestehen, ist auch eine
Privatliquidation (Barzahlung) möglich
