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Zahnärztlicher Notdienst für:

• gesetzlich krankenversicherte Patienten (Primär- und
   Ersatzkassen)
• privat krankenversicherte Patienten Selbstzahler

Vorausetzungen:

• Krankenversicherungskarte oder anderer Nachweis der
   Versicherung
• Sollte keine Krankenversicherung bestehen, ist auch eine
   Privatliquidation (Barzahlung) möglich
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