ZAHNÄRZTLICHER

NOTDIENST

für:


Gesetzlich krankenversicherte

Patientinnen und Patienten

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Privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten

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EU versicherte Patientinnen und Patienten

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Selbstzahler



VORAUSSETZUNGEN



   (z.B. Schreiben Ihrer Versicherung)




WIEDERVORSTELLUNG

Weiterbehandlung

bei Ihrem Hauszahnarzt


Ziel der Therapie im zahnärztlichen Notdienst ist eine anhaltende Schmerzausschaltung. Manchmal kann einen Therapie aber nur eingeleitet werden (z.B. Beginn einer Wurzelkanalbehandlung bei akuter Entzündung des Zahnnerven). Es ist deshalb in diesen Fällen erforderlich, dass Sie nach unserer Erstbehandlung Ihren Hauszahnarzt erneut aufsuchen müssen. Wir informieren Sie darüber während der Behandlung.